Externer Geldwäschebeauftragter
Wir übernehmen die Funktion nach § 7 GwG, zeigen die Auslagerung bei Ihrer Aufsichtsbehörde an und stehen als Ansprechpartner für Aufsicht und FIU bereit. Inklusive Stellvertretung.
Externer Geldwäschebeauftragter · bundesweit
Clience stellt den externen Geldwäschebeauftragten nach § 7 GwG, erstellt Ihre Risikoanalyse nach § 5 GwG und übernimmt die Eintragung im Transparenzregister — bundesweit, zur festen Monatspauschale und ohne dass Sie eine eigene Compliance-Abteilung aufbauen müssen.
Kein Verkaufsgespräch. Wir sagen Ihnen im Zweifel auch, dass Sie uns nicht brauchen.
Der Katalog des § 2 Abs. 1 GwG entscheidet darüber — und die wenigsten Geschäftsführer kennen ihn. Wählen Sie, was auf Ihr Unternehmen zutrifft.
Was ein Versäumnis kostet
Bußgeldentscheidungen nach dem Geldwäschegesetz werden vom Bundesverwaltungsamt veröffentlicht. Der wirtschaftliche Schaden entsteht selten durch das Bußgeld allein, sondern durch das, was danach über Sie im Netz steht.
150.000 €
Bei vorsätzlichen Verstößen, etwa wenn kein Geldwäschebeauftragter bestellt wird, obwohl die Pflicht besteht.
§ 56 Abs. 2 GwG1 Mio. €
Bei schwerwiegenden, wiederholten oder systematischen Verstößen — oder das Zweifache des erlangten wirtschaftlichen Vorteils.
§ 56 Abs. 3 GwG10 % Umsatz
Für Verpflichtete des Finanzsektors: bis zu fünf Millionen Euro oder zehn Prozent des Gesamtumsatzes, je nachdem, was höher ist.
§ 56 Abs. 3 GwGLeistungen
Wir übernehmen die Funktion nach § 7 GwG, zeigen die Auslagerung bei Ihrer Aufsichtsbehörde an und stehen als Ansprechpartner für Aufsicht und FIU bereit. Inklusive Stellvertretung.
Wir erstellen Ihre Risikoanalyse nach § 5 GwG, schreiben die internen Grundsätze und Verfahren und bauen daraus ein Compliance-Management-System, das nach ISO 37301 belastbar ist.
Wir tragen Ihre wirtschaftlich Berechtigten für Sie ein. Bei verschachtelten Beteiligungen ermitteln wir vorab, wer überhaupt einzutragen ist.
Ihre Mitarbeiter müssen Geldwäschetypologien erkennen — und Sie müssen belegen können, dass sie geschult wurden. Wir schulen im Betrieb oder online und liefern den Nachweis mit.
Die Pflichtenkette
Das Geldwäschegesetz baut aufeinander auf: Ohne Risikoanalyse keine passenden Sicherungsmaßnahmen, ohne Sicherungsmaßnahmen keine belastbaren Sorgfaltspflichten. Wer ein Glied auslässt, hat nicht 80 Prozent erfüllt, sondern eine Lücke.
Sie ermitteln und bewerten schriftlich, welche Geldwäscherisiken aus Ihren Kunden, Produkten, Transaktionen und Vertriebswegen entstehen. Alles Weitere leitet sich daraus ab.
Grundsätze, Verfahren und Kontrollen, die zu Ihrem Risikoprofil passen — einschließlich der Zuverlässigkeitskontrolle Ihrer Mitarbeiter.
Eine Person auf Führungsebene, unmittelbar der Geschäftsleitung nachgeordnet, mit Stellvertretung. Genau diese Funktion können Sie an uns auslagern.
Identifizierung des Vertragspartners und des wirtschaftlich Berechtigten, Abklärung des Zwecks der Geschäftsbeziehung, laufende Überwachung — verstärkt, wo das Risiko höher ist.
Bei einem Verdacht melden Sie unverzüglich über goAML — und dürfen den Kunden darüber nicht informieren. Fehlt das Verfahren, fehlt im Ernstfall die Zeit.
Fünf Jahre Aufbewahrungsfrist, jederzeit vorlagefähig. Genau hier scheitert gut gemeinte Praxis am häufigsten: Getan wurde viel, belegen lässt es sich nicht.
Wie die Auslagerung rechtlich funktioniert
Das sagen wir bewusst zuerst, weil es der Punkt ist, an dem unseriöse Anbieter unklar bleiben: § 6 Abs. 7 GwG erlaubt es, interne Sicherungsmaßnahmen auf einen Dritten zu übertragen. Die Verantwortung für ihre Erfüllung bleibt aber ausdrücklich beim verpflichteten Unternehmen. Niemand kann Ihnen die Haftung abnehmen — wohl aber die Arbeit und das Risiko, etwas zu übersehen.
Ab 10. Juli 2027
Die Verordnung (EU) 2024/1624 löst wesentliche Teile des Geldwäschegesetzes ab und gilt ab dem 10. Juli 2027 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Beaufsichtigt wird sie von der neuen EU-Behörde AMLA mit Sitz in Frankfurt am Main.
Die perfekten Ansprechpartner für meine Unternehmen und Vorhaben. Herr Dubiel und sein Team kümmern sich um die notwendigen Regeln, damit wir uns auf unser Geschäft konzentrieren können.
Damir G.Unternehmer, mehrere GesellschaftenWarum Clience
Wir arbeiten seit über einem Jahrzehnt an der Schnittstelle von Recht, Aufsicht und Mittelstand. Für rechtlich komplexe Fälle — verschachtelte Beteiligungen, Auslandsbezug, laufende Verfahren — arbeiten wir mit Rechtsanwälten zusammen.
Häufige Fragen
Nach § 7 Abs. 1 GwG müssen Kreditinstitute, Finanzdienstleistungs- und Wertpapierinstitute, Kryptowerte-Dienstleister, Zahlungs- und E-Geld-Institute, Finanzunternehmen, Versicherungsunternehmen, Kapitalverwaltungsgesellschaften sowie Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen einen Geldwäschebeauftragten auf Führungsebene und einen Stellvertreter bestellen. Für alle übrigen Verpflichteten nach § 2 Abs. 1 GwG kann die Aufsichtsbehörde die Bestellung nach § 7 Abs. 3 GwG anordnen; bei Händlern mit hochwertigen Gütern soll sie das tun.
Ja. § 6 Abs. 7 GwG erlaubt es, interne Sicherungsmaßnahmen vertraglich auf einen Dritten zu übertragen. Die Übertragung ist der Aufsichtsbehörde vorher anzuzeigen, und diese kann sie untersagen, wenn der Dritte keine ausreichende Gewähr bietet. Die Verantwortung für die Erfüllung der Sicherungsmaßnahmen bleibt beim verpflichteten Unternehmen. Der Geldwäschebeauftragte muss seine Tätigkeit im Inland ausüben.
Wer entgegen § 7 Abs. 1 GwG keinen Geldwäschebeauftragten oder keinen Stellvertreter bestellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Der Rahmen reicht bis 150.000 Euro. Bei schwerwiegenden, wiederholten oder systematischen Verstößen sind bis zu einer Million Euro oder das Zweifache des erlangten wirtschaftlichen Vorteils möglich; für Verpflichtete des Finanzsektors bis zu fünf Millionen Euro oder zehn Prozent des Gesamtumsatzes. Bußgeldentscheidungen werden vom Bundesverwaltungsamt veröffentlicht.
Die Verordnung (EU) 2024/1624 gilt ab dem 10. Juli 2027 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und löst wesentliche Teile des deutschen Geldwäschegesetzes ab. Sie erweitert den Kreis der Verpflichteten und führt eine EU-weite Bargeldobergrenze von 10.000 Euro im gewerblichen Zahlungsverkehr ein. Beaufsichtigt wird sie von der neuen EU-Behörde AMLA mit Sitz in Frankfurt am Main.
Kostenlos und ohne Termin
Achtzehn Fragen entlang der Pflichtenkette. Sie erhalten sofort einen Wert je Bereich und wissen, wo Ihre schwächsten Glieder liegen.
Dauert etwa fünf Minuten. Ihre Antworten bleiben in Ihrem Browser, bis Sie sie absenden.
Erstgespräch
Im Erstgespräch klären wir, ob und wie das Geldwäschegesetz Sie trifft und was der nächste sinnvolle Schritt ist. Kostenlos und unverbindlich.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags.